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Erstellte Forenantworten

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    Beiträge
  • als Antwort auf: Altbauwohnung kaufen: woran erkenne ich, ob die Fenster noch was taugen? #1545
    Sabine Lehmann
    Teilnehmer

    Aus Verwaltersicht: unbedingt die Rücklage ansehen. Wenn bald alle Fenster dran sind und die Rücklage klein ist, gibt es eine Sonderumlage.

    als Antwort auf: Schallschutz in der Mietwohnung ohne neue Fenster: geht da was? #1537
    Sabine Lehmann
    Teilnehmer

    Ergebnis: An der unteren Ecke vom inneren Flügel zog es komplett durch. Dichtung nachgeklebt, die Straßenbahn klingt jetzt wie durch Watte. Nicht still, aber erträglich.

    als Antwort auf: fenster undicht, vermieter reagiert seit oktober nicht. was kann ich tun? #1539
    Sabine Lehmann
    Teilnehmer

    Beruflich sehe ich sowas oft: erst den Mangel schriftlich und nachweisbar anzeigen, mit Frist, Fotos und Datum, was genau zieht. Mietminderung kann möglich sein, aber die Höhe ist ein Streitthema, lass dich vorher beraten, sonst riskierst du Ärger. Auch hier: Mieterverein.

    als Antwort auf: Woran habt ihr gemerkt, dass der Fensterbauer was taugt? #1527
    Sabine Lehmann
    Teilnehmer

    Bei mir hat sich bewährt: schriftliches Angebot mit allen Positionen (Ausbau, Entsorgung, Fensterbänke, Putz), ein Terminfenster statt nur Kalenderwoche und ein Zahlungsplan, nicht alles vorab. Wer 100 Prozent Vorkasse will, fliegt raus.

    Sabine Lehmann
    Teilnehmer

    Eine Modernisierung muss der Vermieter schriftlich ankündigen, mit Art und Umfang, Beginn, Dauer und der zu erwartenden Mieterhöhung, und zwar rechtzeitig vorher, meist drei Monate. Ob dein Brief das alles erfüllt, kann ich so nicht beurteilen. Ich würde zum Mieterverein gehen. Der Jahresbeitrag lohnt sich da meistens mehr als Forenmeinungen. Außerdem muss bei Instandhaltung ein Anteil abgezogen werden, wenn die alten Fenster eh fällig waren.

    Sabine Lehmann
    Teilnehmer

    Gibt es, als Aufsatzlüfter am Flügel oder als Lüfter im Rahmen mit Schalldämmung. Das muss der Fensterbauer vorher ansehen. Bei Eigentum in einer WEG schau in die Teilungserklärung, Fenster sind oft Gemeinschaftseigentum, dann brauchst du einen Beschluss.

    Sabine Lehmann
    Teilnehmer

    Die Klasse richtet sich nach dem Außenlärm, nicht nach dem Wunsch. Klasse 3 liegt bei 35 bis 39 dB Schalldämmung, Klasse 4 bei 40 bis 44. Bei deinem Pegel würde ich eher Richtung 4 schauen.

    Wichtiger als die Zahl auf dem Papier sind Einbau und Anschlussfuge. Ein Fenster mit 42 dB im undichten Rahmen bringt nichts. Und wenn du nachts bei geschlossenem Fenster schlafen willst, brauchst du einen Schallschutzlüfter, sonst ist die Luft morgens durch. Frag außerdem nach dem Glasaufbau, ungleiche Scheibendicken wie 8 und 4 mm schlucken besser als zwei gleiche.

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