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Wassersport am Müggelsee: Was Berliner wissen sollten

Der Müggelsee hat eine Fläche von rund 7,4 Quadratkilometern und ist damit das größte Berliner Binnengewässer. An Sommerwochenenden teilen sich hier Fahrgastschiffe, Ruderboote, Kite- und Windsurfer sowie Motorboote denselben Raum. Wer glaubt, das läuft irgendwie von alleine, irrt. Schon ein kurzer Blick auf die Einsatzprotokolle der Wasserschutzpolizei Berlin zeigt: Die häufigsten Vorfälle entstehen nicht durch technisches Versagen, sondern durch fehlende Kenntnis der geltenden Regeln.

Welche Regeln gelten auf dem Müggelsee?

Der Müggelsee unterliegt der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Das bedeutet: Es gelten Ausweich- und Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Vorschriften zu Sicherheitsausrüstung. Motorboote dürfen außerhalb der gekennzeichneten Fahrrinnen in Ufernähe maximal 6 km/h fahren. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 500 Euro.

Für Muskelkraftbetriebene Fahrzeuge wie Kanus, Ruderboote oder Surfbretter gelten diese Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht direkt, aber die allgemeinen Sorgfaltspflichten sehr wohl. Wer mit einem Kajak in die Fahrrinne gerät und dort ein Fahrgastschiff behindert, kann sich nicht auf Unwissenheit berufen. Karten mit den eingezeichneten Fahrrinnen und Sperrgebieten gibt das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin kostenlos ab.

Ausrüstung: Was wirklich an Bord gehört

Viele Freizeitkapitäne unterschätzen, wie konkret die Ausrüstungspflichten sind. Für Ruder- und Paddelboote mit mehr als einer Person schreibt die BinSchStrO je eine Rettungsweste oder einen Rettungsring vor. Auf Segelbooten ab einer Rumpflänge von 5,5 Metern ist zusätzlich ein Schallsignalgerät Pflicht. Wer ein Motorboot führt, braucht außerdem Feuerlöscher und ein wasserdichtes Behältnis für Dokumente.

Beim Windsurfen sieht die Sache differenzierter aus. Technisch gilt ein Surfbrett mit Segel als Kleinfahrzeug im Sinne der BinSchStrO. Eine Rettungsweste ist nicht generell vorgeschrieben, aber ab Windstärke 4 Beaufort empfehlen Berliner Wasserwacht und DLRG sie ausdrücklich. Wer sich für gute Windsurfing Ausrüstung entscheidet, sollte dabei nicht nur auf Segel und Board achten, sondern auch Trapezgurt, Neoprenanzug und Auftriebshilfe als Einheit betrachten. Ein moderner Auftriebsgurt mit 50 Newton Auftrieb kostet zwischen 40 und 90 Euro und kann im Ernstfall entscheidend sein.

Checkliste für den Tagesausflug

  • Rettungsweste oder Auftriebshilfe für jede Person
  • Schallsignalmittel (Pfeife reicht bei Kleinfahrzeugen)
  • Wasserdichte Tasche für Ausweis und Notfallnummern
  • Aktueller Wetterbericht (Windprognose für den Nachmittag beachten)
  • Sonnenschutz und ausreichend Trinkwasser
  • Kennzeichnung des Bootes nach Berliner Landesrecht

Boote mieten: Was der Mietvertrag regeln muss

Rund um den Müggelsee und an der Müggelspree gibt es mehr als ein Dutzend Bootsverleihstationen. Wer ein Boot mietet, schließt einen Mietvertrag ab. Dieser klingt simpel, birgt aber juristische Fallstricke. Entscheidend ist die Haftungsfrage bei Schäden. Laut BGB haftet der Mieter für Schäden, die er schuldhaft verursacht. Viele Verleiher schließen eine Haftungsbeschränkung aus, sofern der Mieter keinen Führerschein für Motorboote vorlegt.

Seit 2017 gilt in Deutschland: Wer ein Motorboot mit mehr als 11,03 kW (15 PS) auf Bundeswasserstraßen führt, benötigt den Sportbootführerschein Binnen. Der Müggelsee ist eine Bundeswasserstraße. Das bedeutet, der Verleiher macht sich strafbar, wenn er ein entsprechendes Boot ohne Führerscheinprüfung vermietet. Und der Mieter auch, wenn er es führt. Diese Regel gilt auch für Tagesmieter, auch an Wochenenden, auch bei ruhigem Wetter.

Ein häufig übersehener Punkt: Manche Verleiher schließen in den AGB die Nutzung bestimmter Bereiche des Sees aus, etwa den Bereich vor der Müggelseefähre oder das Naturschutzgebiet an der Nordostspitze. Wer dort trotzdem hinfährt und in einen Unfall verwickelt wird, kann sich auf Versicherungsschutz nicht verlassen. Den Mietvertrag also tatsächlich lesen, nicht nur unterschreiben.

Naturschutz und Sperrgebiete

Rund ein Drittel des Müggelsee-Ufers steht unter Naturschutz. Das Berliner Naturschutzgesetz verbietet das Anlanden in diesen Bereichen zwischen dem 1. März und dem 31. August. Wer mit dem Kajak zu nah an die Schilfzonen heranpaddelt, stört Brutgebiete von Rohrdommel und Graureiher. Das Bußgeld liegt bei bis zu 10.000 Euro. Die Sperrgebiete sind auf Wasserkarten markiert, aber nicht immer sichtbar mit Bojen gekennzeichnet.

Hinzu kommen die Fahrverbotszonen der Berliner Forsten, die bestimmte Zuflüsse und Buchten für motorisierten Betrieb ganzjährig sperren. Wer die Müggelspree in Richtung Erkner befahren will, sollte vorher die aktuellen Bekanntmachungen des Wasser- und Schifffahrtsamtes prüfen, da saisonale Niedrigwassermarkierungen kurzfristig geändert werden können.

Lagerung und Transport: Das unterschätzte Thema

Wer eigenes Material besitzt, steht vor der Frage, wo Board, Kajak oder Segelzubehör zwischen den Ausflügen lagern. Im Berliner Stadtgebiet fehlt vielen Wohnungen der notwendige Kellerraum oder die Garagengröße. Self-Storage-Anlagen bieten hier eine pragmatische Lösung: Einheiten ab 5 Quadratmetern sind für Surfboards und Paddel gut geeignet, Einheiten ab 10 Quadratmetern reichen für ein faltbares Kajak samt Zubehör.

Wichtig bei der Lagerung von Neopren und aufblasbaren Stand-Up-Paddle-Boards: Temperaturkonstanz ist entscheidend. PVC-Materialien werden bei dauerhafter Hitze über 40 Grad spröde. Lagerräume mit Klimaregulierung oder zumindest ohne direkte Sonneneinstrahlung verlängern die Materiallebensdauer erheblich. Wer sein Board im Auto lässt, riskiert nach einem Berliner Hochsommertag beschädigte Nähte und undichte Ventile.

Der Müggelsee bietet auf vergleichsweise engem Raum ein breites Spektrum an Wassersportmöglichkeiten. Wer die technischen und rechtlichen Grundlagen kennt, kann diesen Raum sicher und entspannt nutzen. Wer sie ignoriert, zahlt im besten Fall ein Bußgeld und im schlechtesten Fall mit der eigenen Sicherheit.