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19. September 2026 um 23:11 Uhr
#1539
Sabine Lehmann
Teilnehmer
Beruflich sehe ich sowas oft: erst den Mangel schriftlich und nachweisbar anzeigen, mit Frist, Fotos und Datum, was genau zieht. Mietminderung kann möglich sein, aber die Höhe ist ein Streitthema, lass dich vorher beraten, sonst riskierst du Ärger. Auch hier: Mieterverein.